Dürfen Grundpreise unter einer Artikel-ID "zusammengefasst" werden?
Frage
Hallo Forum-Team,
kann auf die Verwendung und Kommunikation einzelner Artikel-IDs und somit auf die eindeutige Kennzeichnung einer Leistung verzichtet werden, wenn bestimmte Leistungen auch unter einer Artikel-ID "zusammengefasst" werden können, da die Leistungen gleichartig sind und mit demselben Preis berechnet werden?
Kann z.B. auf die Artikel-ID für einen Grundpreis für Speicherheizung (1-02-0-008) verzichtet werden, wenn alle Grundpreis-Leistungen (ohne diese weiter zu detaillieren) über Artikel-ID 1-02-0-001 verwaltet und abgerechnet werden?
Vielen Dank im Voraus!
Dateien
Kurzantwort
Im Prinzip ja, wenn nur ein Grundpreis Anwendung findet.
Antwort
Sehr geehrter Markteilnehmer,
im Prinzip ja, wenn nur ein Grundpreis Anwendung findet. Nähere Erläuterungen finden Sie in der Frage und Antwort mit der Ticketnummer 2023-01692.