Sehr geehrter Marktteilnehmer,
die von Ihnen angefragte Konstellation in der INVOIC ist nicht zulässig. Im EBD E_0406 steht dazu:
„Energiemengen im Lieferschein
Hinweis gemäß GPKE: Der Lieferschein muss die Abrechnungsenergiemengen des Rechnungszeitraums der Netznutzungsrechnung und falls erforderlich, alle notwendigen Leistungswerte enthalten. Zudem müssen die angegebenen Abrechnungsenergiemengen der Netznutzungsrechnung in ihrer Höhe und über den Zeitraum mit den vorher auf Ebene der Marktlokation vom NB im Lieferschein übermittelten Abrechnungsenergiemengen übereinstimmen.“
Dies bedeutet, dass die Energiemengen aus dem Lieferschein zu den angegeben Energiemengen aus der Netznutzungsrechnung übereinstimmen müssen.
In Ihrem Beispiel wäre das nicht möglich, da sich die Zeiträume in der INVOIC überschneiden:
Rücknahmeposition: 01.01.2023 00:00 Uhr bis 01.03.2023 00:00 Uhr *
Vorwärtsberechnung: 01.01.2023 00:00 Uhr bis 01.04.2023 00:00 Uhr *
Damit müssten sich auch die Zeiträume im Lieferschein überschneiden und das ist bei selber OBIS-Kennzahl nicht zulässig.
Erlaubt wären z.B. folgende Varianten:
von * |
bis * |
MSCONS: Lieferschein-Position |
INVOIC: Rücknahmeposition |
INVOIC: Vorwärtsposition |
01.01.2023 00:00 |
01.03.2023 00:00 |
100.000 kWh |
- 100.000 kWh |
100.000 kWh |
01.03.2023 00:00 |
01.04.2023 00:00 |
50.000 kWh |
-- |
50.000 kWh |
oder
von * |
bis * |
MSCONS: Lieferschein-Position |
INVOIC: Rücknahmeposition |
INVOIC: Vorwärtsposition |
01.01.2023 00:00 |
01.02.2023 00:00 |
40.000 kWh |
- 40.000 kWh |
40.000 kWh |
01.02.2023 00:00 |
01.03.2023 00:00 |
60.000 kWh |
- 60.000 kWh |
60.000 kWh |
01.03.2023 00:00 |
01.04.2023 00:00 |
50.000 kWh |
-- |
50.000 kWh |
* In den Beispielen sind alle Zeitangaben in gesetzlich deutscher Zeit angegeben.
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