Sehr geehrter Marktteilnehmer,
die EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten der Marktkommunikation 2020 hat keine Gültigkeit mehr. Gemäß GPKE muss der Lieferschein die Abrechnungsenergiemengen des Rechnungszeitraums der Netznutzungsrechnung und, falls erforderlich, alle notwendigen Leistungswerte enthalten. Zudem müssen die angegebenen Abrechnungsenergiemengen der Netznutzungsrechnung in ihrer Höhe und über den Zeitraum mit den vorher auf Ebene der Marktlokation vom NB im Lieferschein übermittelten Abrechnungsenergiemengen übereinstimmen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr BDEW-Forum Datenformate
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