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Anlagedatum 12.05.2023
Ticketnummer 2023-01758
Kurzfrage Anwendungshilfe MaKo2020: Verständnis der Resultierenden in Variante 1 der NN-Rechnung
Frage In der Anwendungshilfe zum Lieferschein der MaKo2020
https://www.edi-energy.de/index.php?id=38&tx_bdew_bdew%5Buid%5D=981&tx_bdew_bdew%5Baction%5D=download&tx_bdew_bdew%5Bcontroller%5D=Dokument&cHash=17c4f07399e91e9015417ef3ea0a088a
gibt es folgende Passagen:
- Kapitel 5.4.4
"Somit enthält der Lieferschein, auf den die zu prüfende NN-Rechnung referenziert, nie Energiemengen zu Rücknahmepositionen"
- Kapitel 5.5.2.1 Variante 1
"In der monatlichen vorläufigen NN-Rechnung wird die Arbeit der abgelaufenen Monate in Rechnung gestellt. Die Arbeit wird mit dem aktuellen Arbeitspreis in Abhängigkeit von den Benutzungsstunden (die auf Basis der Arbeit der abgelaufenen Monate und des bisher aufgetretenen Jahresleistungsmaximums) berechnet. Ebenfalls fließt das bisher aufgetretene Jahresleistungsmaximum in die Berechnung für die abgelaufenen Monate mit ein. Dabei werden die bereits berechneten Positionen der direkt vorhergehenden Rechnung verrechnet.
Der Lieferschein beinhaltet die Arbeit der abgelaufenen Monate, welche auf der Rechnung ausgewiesen wird, und das in den abgelaufenen Monaten bisher aufgetretene Jahresleistungsmaximum."
Wir gehen davon aus, dass es weiterhin erlaubt ist die Variante 1 in der NN-Rechnung anzuwenden.

Die Resultierende ist nach unserem Verständnis die Verrechnung der abgelaufenen Monate und der Rücknahmepositionen, sodass in Summe nur der aktuelle Monat übrig bleibt.

Die Prüfschritte 475 (für MVR) und 660 (für 13I) im EBD E_0406 lauten:
"Entsprechen die einzelnen Positionen der Mengen des Lieferscheins dem Absolutbetrag der Menge der Resultierenden der Rechnung?"
Bei nein muss laut EBD mit A45 abgelehnt werden.

Daraus ergeben sich unsere Fragen:
1. Ist unser Verständnis der Resultierenden auch mit Variante 1 korrekt?
2. Wie können dann aber die oben genannten Prüfschritte positiv geprüft werden?
Dateien
Kurzantwort Die EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten der Marktkommunikation 2020 hat keine Gültigkeit mehr.
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

die EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten der Marktkommunikation 2020 hat keine Gültigkeit mehr. Gemäß GPKE muss der Lieferschein die Abrechnungsenergiemengen des Rechnungszeitraums der Netznutzungsrechnung und, falls erforderlich, alle notwendigen Leistungswerte enthalten. Zudem müssen die angegebenen Abrechnungsenergiemengen der Netznutzungsrechnung in ihrer Höhe und über den Zeitraum mit den vorher auf Ebene der Marktlokation vom NB im Lieferschein übermittelten Abrechnungsenergiemengen übereinstimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BDEW-Forum Datenformate

Datei Antwort

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