Sehr geehrter Marktteilnehmer,
die Stammdatenänderung, die über die Änderung des Netznutzungsentgeltumfangs informiert, ist unverzüglich nach Bekanntwerdung des entsprechenden Umbaus vom NB an den LF mit dem "gültig ab"-Datum des Umbautags zu übermitteln.
Mit freundlichen Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate
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