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Anlagedatum 26.05.2023
Ticketnummer 2023-01768
Kurzfrage Welche Artikel-ID gelten bei einem unterjährigen Lieferantenwechsel?
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eine Frage zur Prüfung von Monatsrechnungen im Zusammenhang mit Lieferantenwechseln.

Bei einem unterjährigen Lieferantenwechsel (bspw. zum 01.02.2023) liegen dem neuen LF nur die Artikel-ID's vor, die in der Antwort auf Anm. NN mitgeteilt werden. Diese gelten somit auch erst ab Lieferbeginn (01.02.2023).

Wenn nun die erste Monatsrechnung (MVR) für bspw. 02/2023 kommt und dort auch eine Gegenrechnung der Vormonate erfolgt, so können die Avispositionen für 01/2023 nicht lt. EBD geprüft werden, weil für 01/2023 noch keine Artikel-ID's bekannt sind. Es gibt auch m.W. keine Möglichkeit seitens des NB, die Artikel-ID's rückwirkend für Zeiträume vor Lieferbeginn mitzuteilen.

Gründe für diesen Fall können sein:
- KA-Wechsel von TA auf SA
- Rückrechnung wegen Jahresleistung
- Abrechnung von bereits entfallenen Umlagen seitens des Netzbetreibers

Wie ist hier die Vorgehensweise angedacht oder übersehen wir etwas?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Weiße
Dateien
Kurzantwort Es gelten die Artikel-ID aus der Anmeldebestätigung bzw. Stammdatenänderung ab dem 01.01. des laufenden Kalenderjahres.
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer, 

bei einem unterjährigen Lieferantenwechsel gelten die Artikel-ID aus der Anmeldebestätigung bzw. Stammdatenänderung ab dem 01.01. des laufenden Kalenderjahres und sind für die Prüfung der Rechnungspositionen der Netznutzungsabrechnung ebenfalls für Zeiträume vor dem Lieferantenwechsel heranzuziehen.

In dem EBD E_0406 und E_0407 werden die Prüfschritte 400 und 600 mit einem entsprechendem Hinweis in dem Dokument "Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten für die Antwortnachrichten, Version 3.5" ergänzt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BDEW-Forum Datenformate

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