Sehr geehrter Marktteilnehmer,
bei einem unterjährigen Lieferantenwechsel gelten die Artikel-ID aus der Anmeldebestätigung bzw. Stammdatenänderung ab dem 01.01. des laufenden Kalenderjahres und sind für die Prüfung der Rechnungspositionen der Netznutzungsabrechnung ebenfalls für Zeiträume vor dem Lieferantenwechsel heranzuziehen.
In dem EBD E_0406 und E_0407 werden die Prüfschritte 400 und 600 mit einem entsprechendem Hinweis in dem Dokument "Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten für die Antwortnachrichten, Version 3.5" ergänzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BDEW-Forum Datenformate
|