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Anlagedatum 01.06.2023
Ticketnummer 2023-01772
Kurzfrage Ist eine Änderung der Konzessionsabgabe möglich, wenn bereits die Sondervertragskunden-KA zugeordnet ist?
Frage Im Abschnitt zur Abrechnung der Konzessionsabgabe im EBD E_0406 ist beschrieben, dass der NB für die 13I Rechnung ohne Stammdatenänderung auf die Tarifkunden Konzessionsabgabe wechseln darf, wenn vorher die Sondervertragskunden Konzessionsabgabe kommuniziert wurde. Im EBD E_0477 'Bestellung prüfen' ist festgelegt, dass eine Änderung der Konzessionsabgabe nicht möglich ist, wenn die Sondervertragskunden-KA zugeordnet ist.

Daraus ergeben sich unsere Fragen.
Folgende Situation:
Angenommen einer Marktlokation ist die Sondervertragskunden-KA zugeordnet,
die MaLo erfüllt die Anforderungen dafür nicht (MaLo ist in der NS-Ebene und der Verbrauch weist keine zwei Monate mit Leistungsspitze über 30kW auf).
Die Anforderungen für die Konzessionsabgabe NT werden an der MaLo erfüllt.

Konsequenz:
Der NB kann die MaLo auf Grund der Ausnahmeregelung aus dem EBD E_0406 mit der Tarifkunden Konzessionsabgabe abrechnen.
Die Konzessionsabgabe NT darf nicht verwendet werden, da diese nicht bestellt wurde und der NB somit nicht weiß, dass die Anforderungen für die Konzessionsabgaben NT erfüllt sind.
Der LF hat nicht die Möglichkeit die Konzessionsabgabe NT zu bestellen, da die Bestellung immer abgelehnt wird.
Die Konzessionsabgabenverordnung schreibt vor, dass die Konzessionsabgabe NT abgerechnet werden muss.

Fragen/Hinweise:
• Ist diese Interpretation korrekt und falls ja, ist dies das gewünschte Verhalten?
• Falls der NB die Tarifkunden KA abrechnet auf Grund der Ausnahmeregelung aber nur die Sondervertragskunden-KA kommuniziert wurde, kann die Rechnung dann immer mit A78 abgelehnt werden, da es keine Position mit der erwarteten Artikel-ID für die Sondervertragskunden-KA gibt die vorher mit den Stammdaten ausgetauscht wurde?
• Zudem kennt der Lieferant typischerweise nicht die Einwohneranzahl von sämtlichen Gemeinden, in die er beliefert. Entsprechend weiß der Lieferant nicht mit welcher Tarifkunden-KA-ArtikelID diese MaLo abgerechnet werden wird (1-08-4-001, 1-08-4-002, 1-08-4-003, 1-08-4-004 oder ggf. eine gemeindespezifische ArtikelID). Dies führt dazu, dass das Ziel der Einführung von ArtikelIDs in der NN-Rechnung an dieser MaLo nicht mehr erreicht wird: Der Lieferant weiß nicht, welche ArtikelIDs in der Rechnung zu erwarten sind und somit nicht welcher Rechnungsbetrag zu erwarten ist. Das Problem besteht unabhängig davon, ob die MaLo die Anforderungen für die Konzessionsabgabe NT erfüllt oder nicht.
Dateien
Kurzantwort Der Wechsel der Konzessionsabgabe von TA zu SA in einer MVR oder 13i ist möglich.
Antwort
Sehr geehrter Marktteilnehmer,
 
falls der NB die Tarifkunden-KA abrechnet, aufgrund der Ausnahmeregelung aber nur die Sondervertragskunden-KA kommuniziert wurde, kann die Rechnung nicht mit A78 abgelehnt werden. Die Ausnahmeregelung ist mit den Prüfschritten im EBD E_0406 und E_0407 abgedeckt, so z.B. auch im Hinweis zum Prüfschritt 805. Ihre Annahme ist richtig, dass in dieser Ausnahmeregelung die entsprechende Tarifkunden-KA nicht im Vorfeld vom NB an den LF kommuniziert werden muss. Der LF muss in diesem Fall die Höhe der Konzessionsabgabe eigenständig ermitteln und zur Rechnungsprüfung heranziehen. Zu dem E_0477 soll es zeitnah einen ergänzenden Hinweis im Prüfschritt 10 geben. 
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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