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Anlagedatum 11.01.2019
Ticketnummer 2019-00179
Kurzfrage Wie groß muss der Abstand zwischen zwei Vorgängen sein um einen Zuordnungsfehler zu vermeiden.
Frage In Kapitel 3.1.3.3 ist beschrieben, dass ein ausreichender zeitlicher Abstand zwischen zwei Versändevorgängen einzuhalten ist.
Wie groß muss dieser ausreichende Abstand sein damit eine Ablehnung mittels APERAK aufgrund Zuordnungsfehler ausgeschlossen werden kann?

Es gibt im Forum bereist ein Frage mit Ähnlichem Bezug.
https://www.edi-energy.de/index.php?id=40&tx_bdew_bdew%5Buid%5D=30&tx_bdew_bdew%5Baction%5D=show&tx_bdew_bdew%5Bcontroller%5D=Frage&cHash=dc46020fbe7429ee55caa3fda46c60ab

Hier wird in der Antwort auf den zeitlichen Abstand verwiesen, jedoch auf eine Frist nicht eingegangen.
Dateien
Kurzantwort Der "ausreichende Abstand" ist absichtlich nicht exakt spezifiziert
Antwort

Sehr geehrter Marktpartner,

der ausreichende Abstand zwischen zwei Versandvorgängen ist absichtlich nicht exakt spezifiziert. 

Im Kapitel 1,2 finden Sie folgenden Absatz:

Nach Erhalt einer Empfangsbestätigung (erfolgreicher Syntaxprüfung) kann der Empfänger von
der ordnungsgemäßen Weiterverarbeitung seiner Übertragungsdatei beim Empfänger ausgehen,
solange er keine Verarbeitbarkeitsfehlermeldung per APERAK erhält. Erhält er eine APERAK, so
kann er nur von einer ordnungsgemäßen Verarbeitung der Geschäftsvorfälle seiner Übertragungsdatei
ausgehen, auf die sich kein Verarbeitbarkeitsfehler bezieht.

Hieraus kann man ableiten, dass sobald die Frist, in welcher einer APERAK eintreffen könnte, abgelaufen ist, ein Zuordnungsfehler ausgeschlossen werden kann.

Da in den meisten Fällen eine Verarbeitung beim Empfänger in viel kürzerer Zeit geschieht, ist es nicht sinnvoll durch Regeln eine "harte Frist" vorzugeben. Hier liegt es in der Verantwortung des Versenders ob er möglichst schnell seine Informationen versenden will um eine hohen Synchronisationsgrad an Information zwischen sich und dem Empfänger zu haben und damit ein etwas höheres Risiko eingeht sozusagen unberechtigte Zuordnungsfehlermeldungen zu erhalten, oder er die vorgenannten Fristen vollständig abwartet, um möglichst keine unberechtigte Zuordnungsfehlermeldungen zu erhalten; und damit einen längeren Zeitraum beim Empfänger und sich unterschiedliche Informationen vorliegen zu haben. Je kürzer die "Wartezeit", umso wahrscheinlicher wird es werden, dass ein Zuordnungsfehler entstehen kann. Je länger die "Wartezeit" umso später liegen die Informationen des zweiten Vorgangs vor und umso später beginnen die dafür geltenden Fristen zu laufen, d. h. umso länger dauert es, gemessen von Versandzeitpunkt des ersten Vorgangs, bis der Zeitpunkt erreicht ist, zu dem eine ggf. für die Antwort des Empfängers des zweiten Vorgangs festgelegte Frist verstrichen ist.

Es liegt nun im Ermessen eines jeden Marktpartners, welchen zeitlichen Abstand (= "Wartezeit") er für aufeinander aufbauende Nachrichten einstellt. 

Viele Grüße

Ihr Forum Datenformate

Datei Antwort

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