Antwort
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Sehr geehrter Fragesteller,
es sind die Zeitreihen für genau eine Flexibilitätsbeschränkung anzugeben. Bei der Meldung einer Flexibilitätsbeschränkung ist für die mögliche Leistungsänderung am Netzbetriebsmittel eine oder ggf. maximal zwei A77-Zeitreihen (für beide directions) anzugeben. Dazu müssen die entsprechenden, dazugehörige B59-Zeitreihen angegeben werden. Hiervon müssen soviel Sensitivitätszeitreihen angegeben werden, wie Ressourcen eine Sensitivität auf das Netzbetriebsmittel haben, aber mindestens eine Zeitreihe.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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