Frage
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In der Stammdatenänderung zum 01.01.2023 haben wir alle Artikelnummern, welche für den Lieferanten abrechnungsrelevant sein könnten, übermittelt. Diese Artikelnummern werden auch im Abrechnungsbeleg mit aufgeführt, sind in der Rechnung und im INVOIC aber nicht enthalten. Im INVOIC sind nur die wirklich abrechnungsrelevanten Artikel-ID enthalten.
Für uns ist es nun wichtig zu klären, ob nur die Artikelnummern in der Stammdatenänderung übermittelt werden dürfen, welche auch abrechnungsrelevant sind, oder ob alle Artikelnummern übermittelt werden müssen, für welche die Abrechnung möglich wäre.
Entega und andere Lieferanten reklamieren wie folgt: Sie dürfen die Artikel-ID nicht per UTILMD austauschen, wenn Sie diese nicht in der INVOIC aufführen.
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Antwort
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Sehr geehrte Fragestellerin,
in der UTILMD sind nur die Artikel-ID bzw. Gruppenartikel-ID zu nennen, die auch zur Abrechnung kommen. Die dahinter liegende Idee ist, dass der Lieferant durch Nennung dieser Codes weiß, welche Netznutzungskosten an der Marktlokation für ihn zu erwarten sind. Somit ist die Erwartungshaltung Ihrer Marktpartner korrekt.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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