Sehr geehrter Marktteilnehmer,
in dem INVOIC/REMADV AHB befindet sich folgende Aussage:
"Als Grundsatz gilt: Jede Zeitscheibe wird bei der Rücknahme in der ursprünglichen Form zurückgenommen."
Die Rücknahmeposition muss exakt das zurücknehmen, was bisher abgrechnet wurde. Abweichungen zwischen Rücknahmeposition und den bisher in Rechnung gestellten Rechnungspositionen sind abzulehnen.
Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate
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