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Anlagedatum 20.06.2023
Ticketnummer 2023-01802
Kurzfrage Wie genau muss die Rundungen im Rahmen der gleitenden Nachberechnung erfolgen?
Frage Rundungen im Rahmen der gleitenden Nachberechnung

Hallo,
es gibt Netzbetreiber, die fassen bei der gleitenden Nachberechnung die zu korrigierenden Zeiträume zusammen. Damit einhergehend natürlich auch die Mengen. Die Ermittlung des Nettobetrages für unsere EBD-Prüfung ist dementsprechend Mengensumme * Preis = Nettobetrag. Der Netzbetreiber allerdings berechnet die einzelnen Monate und summiert dann die errechneten Nettobeträge. Dies führt dann bei den EBD-Prüfungen zu Ablehnungen.

Ist die Methodik des Netzbetreibers korrekt?

Vielen Dank.

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Kurzantwort Es dürfen keine Rundungsdifferenzen auftreten.
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

in dem INVOIC/REMADV AHB befindet sich folgende Aussage:

"Als Grundsatz gilt: Jede Zeitscheibe wird bei der Rücknahme in der ursprünglichen Form zurückgenommen."

Die Rücknahmeposition muss exakt das zurücknehmen, was bisher abgrechnet wurde. Abweichungen zwischen Rücknahmeposition und den bisher in Rechnung gestellten Rechnungspositionen sind abzulehnen.

 

Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate

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