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Anlagedatum 20.07.2023
Ticketnummer 2023-01843
Kurzfrage Ist die Reklamation und Ablehnung der Profilscharen mit E_0100:A05 des Lieferanten berechtigt?
Frage Hallo,
im EBD 7.8.1 E_0100 "Profile bzw. Profilscharen prüfen" wird in Schritt 6 geprüft, ob die niedrigste Temperaturmaßzahl der Profilschar der Begrenzungskonstante aus der Liste der Profildefinitionen entspricht.
Als NB haben wir die Bezugstemperatur der Profildefinition auf 18°C mit Begrenzungskonstante 0 definiert. Unsere Profilscharen liefern daher die TMZ für -17°C bis 17°C (35 LIN-Segmente der MSCONS PI 13011), da bei 18°C kein Bezug mehr erwartet wird.

Aus der beschriebenen EBD Prüfung ergibt sich seitens eines Lieferanten die Reklamation, dass unsere niedrigste TMZ nicht der Begrenzungskonstante entspricht, da wir keine TMZ für -18°C liefern.
Unserer Ansicht nach ist die Reklamation unberechtigt, da die Begrenzungskonstante die TMZ abgrenzt und keine Daten für -18°C bzw. +18°C mitgeliefert werden.
Die Begrenzungskonstante 0 mit Bezugstemperatur 18 bedeutet aus unserer Sicht, dass die niedrigste TMZ -17°C ist.
Derivativ bedeutet das für die Profilscharen 35 LIN-Segmente.

Ist die Reklamation und Ablehnung der Profilscharen mit E_0100:A05 des Lieferanten berechtigt?
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Kurzantwort Die Reklamation ist gerechtfertigt
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

ja, die Reklamation ist gerechtfertigt. Wenn die niedrigste Temperatur bei Ihnen 18 °C ist, bei der keine Energie zum Heizen mehr benötigt wird (Bezugstemperatur), muss dies auch im Profil mitgegeben werden. Es muss dann eine Profilschar (Spalte) geben mit 18 °C, TMZ = 0 und in den ¼ h allen Werten  „0“ angegeben werden. Das bedeutet, dass bei einer T,mä ≥ 18 °C keine Energie bilanziert wird.

Freundliche Grüße

Ihr BDEW-Forum Datenformate

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