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Anlagedatum 26.07.2023
Ticketnummer 2023-01847
Kurzfrage Dürfen die Energiemengen auch für Zeiträume vor dem Lieferbeginn bei unterjährigen Lieferbeginn aufgeführt werden?
Frage Wir haben einen Fall mit einem unterjährigen Lieferbeginn. Der Netzbetreiber fügt sowohl im Lieferschein, als auch in der INVOIC auch noch die kWh-Werte der Zeiträume vor Lieferbeginn auf.
Uns stellt sich nun die Frage, ob die Beifügung dieser Mengen im Lieferschein bzw. in der INVOIC gestattet ist?

Darüber hinaus bekommen wird die INVOIC reklamiert, da die in den abrechenbaren Stammdaten mitgeteilten Artikel-IDs erst ab unserem Lieferbeginn gültig sind.
Auch hier stellt sich uns die Frage, ob dies korrekt ist?
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Kurzantwort Wenn erforderlich, müssen auch Leistungswerte und Energiemengen für Zeiträume vor dem Lieferbeginn angegeben werden.
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

der Lieferschein muss die Abrechnungsenergiemengen der Netznutzungsrechnung und falls erforderlich, alle notwendigen Leistungswerte enthalten. Dabei ist es unerheblich, ob die Abrechnungsenergiemengen bzw. Leistungswerte vor dem Lieferantenwechsel aufgetreten sind.

D.h., Positionsmengen, die in der Netznutzungsrechnung angegeben werden, müssen auch im Lieferschein aufgeführt werden (Frage 330). Ausgenommen ist die Zonung der Energiemengen bei gesetzlichen Umlagen und Abgaben.

Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate

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