Sehr geehrter Marktteilnehmer,
der Lieferschein muss die Abrechnungsenergiemengen der Netznutzungsrechnung und falls erforderlich, alle notwendigen Leistungswerte enthalten. Dabei ist es unerheblich, ob die Abrechnungsenergiemengen bzw. Leistungswerte vor dem Lieferantenwechsel aufgetreten sind.
D.h., Positionsmengen, die in der Netznutzungsrechnung angegeben werden, müssen auch im Lieferschein aufgeführt werden (Frage 330). Ausgenommen ist die Zonung der Energiemengen bei gesetzlichen Umlagen und Abgaben.
Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate
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