Für einen Anschlussnutzer ist es nicht zwingend ersichtlich, ob sich an einer Marktlokation schon ein anderer Anschlussnutzer (z.B. Bauträger) angemeldet hatte. Die Unterscheidung zwischen den Transaktionsgründen „Einzug in Neuanlage“ und „Ein-/Auszug (Umzug)“ liegt in der Identifizierung der Marktlokation. Die Intention des Anschlussnutzers ist die gleiche. „Der Anschlussnutzer ist eingezogen“.
Dies spiegelt sich auch im EBD E_0462. Hier wird bei der Identifizierung zwischen den Transaktionsgründen „Einzug in Neuanlage“ und „Ein-/Auszug (Umzug) unterschieden. Bei der weiteren Verarbeitung ist es irrelevant, ob der Transaktionsgrund „Einzug in Neuanlage“ oder „Ein-/Auszug (Umzug)“ in der Anmeldung angegeben wurde, die weitere Verarbeitung ist identisch und erfolgt über die Prüfung auf den identischen AN. Damit ist hier keine Ablehnung aufgrund des Transaktionsgrundes zulässig.
Viele Grüße Ihre PG Entscheidungsbaumdiagramme
|