wir haben von einem Lieferanten eine Ablehnung der Netznutzungsrechnung erhalten mit folgender Begründung:
Im Rahmen der Prüfung der Netznutzungsabrechnung mussten wir in Bezug auf die Ihrerseits übersandten INVOIC folgenden Fehler feststellen:
In der INVOIC verwenden Sie die Positionszeile (9990001000798) sowohl für den Fall des Messstellenbetriebes als auch für die Abrechnung der GSM/TK-Komponente. Letztere wird jedoch der Artikelnummer 9990001000433 zugeordnet.
Unseres Erachtens ist die Nutzung der Artikelnummer 9990001000798 und die Zusammenfassung der Entgelte für den Messstellenbetrieb korrekt, da es sich um die Kosten für die Bereitstellung und Wartung des Modems handelt. Die Artikelnummer 9990001000433 definiert unseres Erachtens das Entgelt für die Fernauslesung. Diesbezüglich stellen wir keine Kosten in Rechnung und auch auf unserem Preisblatt gibt es keine entsprechende Preisposition. Ebenfalls weisen wir auf unserem Preisblatt auf die Zusammenfassung der Entgelte für den MSB hin.
Ist die Reklamation berechtigt?
Mit freundlichen Grüßen
Holger Klode
Dateien
Kurzantwort
Die Granularität orientiert sich am Preisblatt.
Antwort
Sehr geehrter Marktteilnehmer,
in Ihrem dargestellten Fall ist die Ablehnung des Lieferanten nicht berechtigt, da der Netzbetreiber so abrechnet, wie im Preisblatt abgebildet.