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Anlagedatum 05.02.2019
Ticketnummer 2019-00193
Kurzfrage Warum werden in den Stammdaten die tatsächlichen Eigenschaften der Geräte kommuniziert?
Frage Bei Bestätigungen der Netzanmeldung oder Informationen zu Zählerwechseln geben viele Netzbetreiber alle möglichen Eigenschaften der Zähler an, unabhängig davon, ob diese Abrechnungsrelevant sind.
Beispiele:
1.) Angabe durch NB: EHZ, Mehrtarif, Zweirichtungszähler, Maximumerfassung
für die Abrechnung werden durch den NB genutzt: EHZ, Zweirichtungszähler
Wie soll ich hier als Lieferant erkennen, welche der Eigenschaften tatsächlich genutzt und auch abgerechnet werden? Die einzige Chance ist es über die angegebenen OBIS-Kennzahlen zu erkennen, welche Zählwerke tatsächlich abgerechnet werden. Hier wäre es einfacher, wenn nur die abrechenbaren Eigenschaften angegeben werden.
2.) der NB gibt jeden Zähler mit 6 Vorkommastellen und 3 Nachkommastellen an, für die Abrechnung nutzt er aber keine Nachkommastellen. Bei den elektronischen Zählern bzw. modernen Messeinrichtungen sind für den Kunden am Stand auch keine Nachkommastellen erkennbar. Hier führt es beim Datenaustausch jedes mal zu Konflikten, wenn ein Marktpartner (hier LF) die Nachkommastellen führt und der NB nicht. Auch hier wäre es einfacher, wenn der NB nur die Stelligkeit angibt, die er auch tatsächlich nutzt.
Ich habe diese Frage schon einmal im Forum gestellt. Damals erhielt ich die Antwort, dass der LF aus den angegebenen technischen Eigenschaften ja z.B. die Ablesekarte für den Kunden generieren kann. Die Angabe des Kunden mit Nachkommastellen wird aber vom Netzbetreiber gar nicht akzeptiert - nützt also weder dem LF noch dem Kunden etwas. Die sinnvolle Alternative scheint mir hier nur, das auch das übermittelt wird, was genutzt wird.
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Kurzantwort Die Abrechnungsrelevanten Informationen müssten dann an der MeLo, MaLoscharf vorliegen. In der WiM noch eine andere Logik notwendig.
Antwort

Sehr geehrter Makrteilnehmer,

wenn die Stammdaten der Geräte an der Messlokation mit den abrechnungsrelevanten Stammdaten gefüllt werden sollten, dann hätten wir je Prozess und Marktlokation unterschiedliche Ausprägungen der Stammdaten. Dies wären dann auch keine Stammdaten, sondern Abrechnungsdaten. 

Bei Messlokationen, welche mehreren Marktlokationen zugeordnet sind, müsste der NB und der LF die "Stammdaten" dann Marktlokationsscharf vorhalten. Denn für die eine Marktlokation können ganz andere Anforderungen vorliegen, als für die andere Marktlokation.

In der WiM ist es wichtig die tatsächlichen Stammdaten zu kennen und getrennt davon die tatsächlichen Anforderungen. Letzteres wird in der UTILMD ab dem 01.12.2019 deutlicher mitgeteilt. Heute haben wir hier in den selben Datenelementen unterschiedliche Ausprägungen der Informationen. Das hat immer wieder zu Verwirrungen geführt. Ihre Anforderungen würde dann diese Unschärfe weiter forcieren.

Das grundlegende Problem, dass Sie gerne wissen möchten was abgerechnet wird, können wir sehr gut nachvollziehen und war auch schon mehrfach Gegenstand der Diskussionen. Hierzu wäre es notwendig ein Preisblatt einzuführen. Ähnlich dem für mME / iMS. Hierzu fehlt der EDI jedoch die prozessuale Vorgabe.

Zu den Vor- und Nachkommastellen. Auch hier sind die am Gerät vorhandenen Werte zu benennen. Diese haben nichts mit der Abrechnung zu tun. Die Abrechnung kann sich nicht nach den Gerätedaten richten. Wenn dies der Fall wäre, dann würden wir bei einem Gerätewechsel, wenn sich die Nachkommastellen ändern, eine Abrechnung benötigen. Wie das funktionieren soll, wenn hier mehrere Messeinrichtungen für eine Marktlokationen Werte liefern und diese noch unterschiedliche Nachkommastellen haben, übersteigt unsere Phantasie. 

Regeln für die Abrechnung müssen von den Stammdaten unabhängig sein. 

Ihre Angaben würden wir so interpretieren, das Sie zumindest einem NB unterstellen, dass dieser immer die gleichen Vor- und Nachkommastellen verwendet. Wenn dies so sein sollte, dann ist dies kein Formatproblem. Hier hilft nur Rücksprache mit dem NB. Auch wenn ein NB keine Werte mit Nachkommastellen akzeptiert, stellt das kein Formatproblem da.  Wenn dies bei z. B. einem NB der Fall sein sollte, so hilft es nicht die Formate an Gepflogenheiten anzupassen, welche ggf. nicht Format- oder auch Prozesskonform gelebt werden. 

Viele Grüße

Ihr Forum Datenformate

Datei Antwort

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