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Anlagedatum 23.10.2023
Ticketnummer 2023-01974
Kurzfrage Ist die max. zulässige POG im Preisblatt vom MSB an den LF zu nennen?
Frage Ein Lieferant lehnt unser aktuelles MSB-Preisblatt (Gültigkeit ab 01.01.2024) mit der Begründung ab, dass einige Positionen die maximal zulässige POG überschreiten. Als Beispiel ArtikelID 4-02-0-002, welche für die Kundengruppe für verbrauchende iMS zwischen 50.000 und 100.000 kWh Jahresverbrauch steht.
 
In Screenshot 1 der Auszug der Textpassage aus dem MsbG. So dürfen insgesamt maximal 200 € von uns als MSB abgerechnet werden (80 € an VNB, 120 € an AN). An diesen 200 € wird auch unser veröffentlichte Tagespreis in Höhe von 0,45918 € bemessen. Bei 366 Tagen in 2024 ergibt dies Netto 168,06 € und Brutto 199,99 €. Somit wäre die Rechnung und unser Preisblatt korrekt.
 
Der Lieferant argumentiert aber, dass sich der im Preisblatt angegebene Preis lediglich auf die Position 2b (also auf die 120 € / Jahr) bezieht. Somit würden wir die POG überschreiten.
 
Was ist Ihrer Meinung nach für die zu veröffentlichende PRICAT korrekt?
Dateien 1 Auszug MSB.PNG
Kurzantwort Im Preisblatt wird der Preis geschrieben, der in der Rechnung auch verwendet wird.
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

in dem Preisblatt vom MSB (BGM+Z32 Preisblatt Messstellenbetrieb) werden immer die Preise genannt, welche in der Rechnung verwendet werden.

In ihrem Beispiel darf der MSB im Preisblatt gegenüber dem Lieferanten nur die 120,00 € brutto als Berechnungsgrundlage nutzen. Im Preisblatt gegenüber einem NB werden die 80 € brutto genutzt.

Hinweis: Im Preisblatt werden nur Tagespreise, bezogen auf den Nettopreis, übermittelt. 

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr BDEW Forum Datenformate

Datei Antwort

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