Sehr geehrter Marktteilnehmer,
die Regel, dass ein Preisblatt sich auf ein vorheriges Preisblatt zu beziehen hat, gilt ausnahmslos für alle Preisblätter deren Austausch in der Sparte Strom durch die von der BK6 festgelegten Prozesse vorgeschrieben ist. Dies bedeutet, dass auch die neue Version des Preisblatts des MSB (BGM+Z32 Preisblatt Messstellenbetrieb) mit Artikel-IDs und dem Gültigkeitsbeginn 01.01.2024 00:00 Uhr muss immer auf das vorherige Preisblatt mit Artikelnummern referenzieren (SG1 RFF+ACW-Referenznummer einer vorangegangenen Nachricht). Erst durch die Angabe der Vorgängerversion wird das Preisblatt mit den Artikelnummern zum Zeitpunkt 01.01.2024 00:00 Uhr in seiner Gültigkeit beendet.
Das beschriebene Vorgehen zur Referenzierung ist im Kapitel 4 Erläuterung zur Nutzung des RFF-Segments „Vorgängerversion“ des PRICAT AHB Version 2.0d zu finden.
Mit freundlichem Gruß,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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