Sehr geehrter Marktteilnehmer,
wir gehen davon aus, dass in Ihrem Beispiel unter Textbezug eine Vielzahl an Segmenten, der SG26 nicht genannt sind, jeder der beiden Zeiträume in einer eigenen SG26 steht und jede der beiden SG26 die identische Artikelnummer im LIN-Segment enthält.
Wir unterstellen ferner, dass die INVOIC auch sonst syntaktisch richtig ist und keinen Verarbeitbarkeitsfehler enthält. Die Rückwärtsposition der Rechnung umfasst den selben Zeitraum und die Mengen und Beträge welche identisch mit denen der Vorwärtsposition der Vorgängerrechnung sind, die einen Monat weniger betrachtet, als die Rechnung. Somit ist der Vergleich der von Rückwärtsposition der Rechnung mit der Vorwärtsposition der Vorgängerrechnung leicht möglich. Da im Gas kein Abgleich der Energiemengen der Rechnungspositionen mit denen eines Lieferscheins vorgeschrieben ist (weil es keinen Lieferschein ausgetauscht gibt) und uns keine Regelung bekannt ist, die das von Ihnen beschriebene Vorgehen verbieten würde, kann so verfahren werden.
Mit freundlichem Gruß
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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