Sehr geehrter Herr Wilde,
Die zu übermittelnden Energiemengen für die Marklokationen sind, wenn sie aus mehreren Messlokationen ermittelt werden, unter Berücksichtigung der Messwerte und der Berechnungsformel zu übermitteln. Die Schlussfolgerung in der Anfrage ist richtig.
Der MSB übermittelt die Zählerstände der einzelnen Messlokationen an die Lieferanten und den NB. In dem Beispiel erhält:
- der LF der Schule die originären Zählerstände der Messlokation 1 und der Messlokation 2. - der LF des Hausmeisters die originären Zählerstände der Messlokation 2.
Zusätzlich versendet der MSB der Marktlokation 1 (Schule) die Energiemenge der Marktlokation 1 (Schule) an den LF und NB. Diese berechnet sich mit Hilfe der Berechnungsformel zur Marktlokation 1 und den dazugehörigen Zählerständen.
Malo Schule = Melo Schule [200 kWh] - Melo Hausmeister [50 kWh] = 150kWh
Malo Hausmeister = Melo Hausmeister [50 kWh] = 50kWhH
Die vom MSB der Malo dem Markt (LF und NB) bereitgestellten Energiemengen werden im Rahmen der Abrechnung (Netznutzungs-, Mehr/Mindermengen-, Bilanzkreisabrechnung) ausschließlich genutzt. Zusätzlich übermittelte Messwerte der zugeordneten Messlokationen dienen den Empfängern insbesondere der Plausibilisierung der Energiemengen.
Der NB darf die Energiemengen der Marktlokation für den Lieferschein nicht selbst berechnen. Daher übernimmt er die berechnete Energiemenge der Marktlokation vom MSB und übermittelt diese in seinem Lieferschein: - an den LF für die Marktlokation 1 (Schule) 150 kWh - an den LF für die Marktlokation 2 (Hausmeister) 50 kWh.
Andere Werte dürfen im Lieferschein nicht genannt werden, da der Lieferschein die Energiemengen für die Netznutzungsrechnung vorgibt. In der Rechnungsprüfung werden die Energiemengen des Lieferscheins gegen die INVOIC geprüft. Zusätzlich wird geprüft, ob die Zählerstände unter Nutzung der Berechnungsformel die ausgewiesene Energiemenge wiedergeben.
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