Skip to main content

Detailansicht

Anlagedatum 29.11.2023
Ticketnummer 2023-02015
Kurzfrage Gibt es eine Vorgabe, Rechnungspositionen bei gleitender Nachberechnung zur Vermeidung von Rundungsdifferenzen zusammenzufassen?
Frage Wir nehmen hier Bezug auf die Frage Ticket 2023-01802
Hier wird folgende Information gegeben:
Die Rücknahmeposition muss exakt das zurücknehmen, was bisher abgerechnet wurde. Abweichungen zwischen Rücknahmeposition und den bisher in Rechnung gestellten Rechnungspositionen sind abzulehnen.

Die BDEW geht lediglich auf die Rücknahme ein, d.h. auf die Auflistung der bisher gezahlten Beträge. Diese nehmen wir laut ihnen auch korrekt zurück, da wir genau das zurücknehmen, was abgerechnet und vom Lieferanten bezahlt wurde. Bei der Neuberechnung der einzelnen Monate (Januar 2023 – Juni 2023) ziehen wir den gleichen Rechenweg heran, d.h. wir berechnen jeden Monat einzeln, der Betrag wird systemisch auf 2 Nachkommastellen gerundet und anschließend wird eine Summe aus allen vorhergehenden Zeiträumen gebildet. Somit gehen wir hier einen einheitlichen Weg bei Rücknahme und Neuberechnung, laut unserem Hersteller SAP ist die Zusammenfassung korrekt und in der Invoic können nicht mehrere Segmente der einzelnen Zeiträume aufgebaut werden.

Der Marktpartner benennt hier den Ablehnungsgrund nach Entscheidungsbaumdiagramm 125
Laut unserem Systemhersteller müssen in solchen Fällen die jeweiligen Monate einzeln ausgegeben werden. Andernfalls ist die INVOIC rechnerisch nicht korrekt und ist mit A23 abzulehnen.


Frage:
Ist die Neuberechnung der einzelnen Zeiträume innerhalb der gleitenden Nachberechnung (innerhalb einer Monatsrechnung) aufgerundet hier falsch dargestellt in der Invoic wenn bei der Rücknahme identische Positionen auch zurückgenommen werden?

Das Thema wurde bereits mehrfach mit dem Marktpartner diskutiert, wir erhalten aber hier immer wieder die gleichen Hinweis/Reklamation von einzelnen Marktpartner, die Masse kann die Invoic so verarbeiten, daher benötigen wir bitte eine Bezugnahme auch auf die einzelnen Zeiträume innerhalb der gleitenden Nachberechnung.

Danke schön





Dateien
Kurzantwort Nein, ob eine zusammenfassende Position oder mehrere einzelne Positionen übertragen werden, obliegt dem Rechnungsersteller.
Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin,

nach unserem Verständnis zielt Ihre Fragen auf die möglichen Rundungsdifferenzen bei folgenden, möglichen Vorgehsweisen bei der gleitenden Nachberechnung:

Variante 1

Januar:

1.1.2023 bis 1.2.2023: x kWh * y €/kWh = z €

 

Februar:

1.1.2023 bis 1.2.2023: - x kWh * y €/kWh = - z €

1.1.2023 bis 1.2.2023: x kWh * y €/kWh = z €

1.2.2023 bis 1.3.2023: x1 kWh * y €/kWh = z1 €

 

März:

1.1.2023 bis 1.2.2023: - x kWh * y €/kWh = - z €

1.2.2023 bis 1.3.2023: - x1 kWh * y €/kWh = - z1 €

1.1.2023 bis 1.2.2023: x kWh * y €/kWh = z €

1.2.2023 bis 1.3.2023: x1 kWh * y €/kWh = z1 €

1.3.2023 bis 1.4.2023: x2 kWh * y €/kWh = z2 €

 

Variante 2

 

Januar:

1.1.2023 bis 1.2.2023: x kWh * y €/kWh = z €

 

Februar:

1.1.2023 bis 1.2.2023: - x kWh * y €/kWh = - y €

1.1.2023 bis 1.3.2023: x + x1 kWh * y €/kWh = y1 €

 

März:

1.1.2023 bis 1.3.2023: - (x + x1) kWh * y €/kWh = - y1 €

1.1.2023 bis 1.4.2023: x + x1 + x2 kWh * y €/kWh = y2 €

 

Aus unserer Sicht kann die Prüfung bei Variante 1 nicht genauso erfolgen wie bei Variante 2. D. h. eine Prüfung ob: 

Menge * Preis = Betrag 

muss je nach gewählter Variante auf Summen- oder Einzelpositionsebene je gewähltem Rechnungszeitraum erfolgen.

Freundliche Grüße,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

Datei Antwort

Zurück zur Übersicht