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Anlagedatum 14.12.2023
Ticketnummer 2023-02035
Kurzfrage Wie ist der Gültigkeitsbeginn von Preisblättern geregelt?
Frage Als Lieferant erhalten wir von den Marktpartnern unterschiedliche PRICAT und bräuchten etwas Klärung.

1. Welche Preisblätter müssen mit Gültigkeit zum Jahresbeginn gesendet werden und welche dürfen einen unterjährigen (täglichen) Gültigkeitsbeginn aufweisen? Ist der Textbezug so zu verstehen, dass Preisblatt NN ohne Konzessionsabgaben und Preisblatt MSB zum 1. Januar beginnen müssen?

2. Dürfen Preisblätter unterjährig gesendet werden, wenn der Vertragsbeginn unterjährig ist?

3. Sind Preisblätter für Gas mit Gültigkeitsbeginn 00:00 Uhr zu senden oder 06:00 Uhr?
Dateien
Kurzantwort Eine Anpassung der Preisblätter erfolgt in der Regel zum 1. eines Jahres. Ausnahmen sind möglich.
Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

anbei die Antworten zu Ihren Fragen:

1.) Das Format folgt bezgl. des Gültgkeitsbeginns immer der durch die BNetzA genehmigten Veröffentlichung. Dies muss nicht zwingend immer der 1. Januar eines Jahres sein

2.) Die Gültigkeit eines Preisblattes ist unabhängig vom Vertragsbeginn sondern ändert sich nur bei Preisblattänderungen. Sofern ein Lieferant noch kein Preisblatt erhalten hat, bekommt er dieses im Rahmen der Aufnahme der MaKo bzw. des zugehörgen Kommunikationsprozesses zugesendet

3.) Uns ist keine Vorgabe bekannt, die eine Uhrzeit 0 der 6 Uhr verbindlich vorgibt.

Freundliche Grüße,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

Datei Antwort

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