Sehr geehrter Fragesteller,
anbei die Antworten zu Ihren Fragen:
1.) Das Format folgt bezgl. des Gültgkeitsbeginns immer der durch die BNetzA genehmigten Veröffentlichung. Dies muss nicht zwingend immer der 1. Januar eines Jahres sein
2.) Die Gültigkeit eines Preisblattes ist unabhängig vom Vertragsbeginn sondern ändert sich nur bei Preisblattänderungen. Sofern ein Lieferant noch kein Preisblatt erhalten hat, bekommt er dieses im Rahmen der Aufnahme der MaKo bzw. des zugehörgen Kommunikationsprozesses zugesendet
3.) Uns ist keine Vorgabe bekannt, die eine Uhrzeit 0 der 6 Uhr verbindlich vorgibt.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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