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Anlagedatum 23.01.2024
Ticketnummer 2024-02062
Kurzfrage Wie müssen Energiemengen im Lieferschein und der Netznutzungsrechnung dargestellt werden?
Frage Hallo, ein Netzbetreiber nimmt in der INVOIC zu einem SLP- bzw. RLM-Kunden eine Splittung in Tarifkunden-KA und Schwachlast-KA vor. Im dazugehörigen Lieferschein gibt es nur eine Positionszeile. Beispiel: - Tarifkunden-KA: 1.000 kWh (1-08-4-001) - Schwachlast-KA: 500 kWh (1-08-1-001) - Lieferschein: 1.500 kWh In dieser Konstellation ist jetzt nicht prüfbar, ob die berechneten Mengen der verschiedenen KAs korrekt ist. Muss hier der Netzbetreiber nicht eine entsprechende Trennung im Lieferschein vornehmen?
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Kurzantwort Energiemengen der Netznutzungsrechnung müssen aus den Energiemengen des Lieferschein ableitbar sein.
Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

der NB hält sich nicht an die Vorgabe, dass die Energiemengen aus dem Lieferschein mit den angegeben Energiemengen aus der Netznutzungsrechnung übereinstimmen müssen. Im EBD E_0406 steht dazu:

„Energiemengen im Lieferschein

Hinweis gemäß GPKE: Der Lieferschein muss die Abrechnungsenergiemengen des Rechnungszeitraums der Netznutzungsrechnung und falls erforderlich, alle notwendigen Leistungswerte enthalten. Zudem müssen die angegebenen Abrechnungsenergiemengen der Netznutzungsrechnung in ihrer Höhe und über den Zeitraum mit den vorher auf Ebene der Marktlokation vom NB im Lieferschein übermittelten Abrechnungsenergiemengen über-einstimmen.“

Ausnahmen sind Artikel-ID, die einer der folgenden Gruppenartikel-ID zugehörig sind

1-10-4, 1-10-5, 1-10-6, 1-08-2-AGS-KG und 1-08-5-AGS-KG.

Freundliche Grüße
Ihr Forum Datenformate

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