Sehr geehrter Fragesteller,
der NB hält sich nicht an die Vorgabe, dass die Energiemengen aus dem Lieferschein mit den angegeben Energiemengen aus der Netznutzungsrechnung übereinstimmen müssen. Im EBD E_0406 steht dazu:
„Energiemengen im Lieferschein
Hinweis gemäß GPKE: Der Lieferschein muss die Abrechnungsenergiemengen des Rechnungszeitraums der Netznutzungsrechnung und falls erforderlich, alle notwendigen Leistungswerte enthalten. Zudem müssen die angegebenen Abrechnungsenergiemengen der Netznutzungsrechnung in ihrer Höhe und über den Zeitraum mit den vorher auf Ebene der Marktlokation vom NB im Lieferschein übermittelten Abrechnungsenergiemengen über-einstimmen.“
Ausnahmen sind Artikel-ID, die einer der folgenden Gruppenartikel-ID zugehörig sind
1-10-4, 1-10-5, 1-10-6, 1-08-2-AGS-KG und 1-08-5-AGS-KG.
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