Sehr geehrter Fragesteller,
wir gehen davon aus, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Abschlagsrechnungen das Ende der LF-Zuordnung zum 26.03.2023 dem NB noch nicht bekannt war. In der INVOIC von Typ ABR sind alle in dieser berücksichtigten Abschlagsrechnungsnummern anzugeben, um genau die von Ihnen erwähnten Zeitraumangabenprobleme zwischen ABR und ABS zu beseitigen. Wenn somit – so wie wir Sie verstehen, Rechnungsnummern der Abschläge über den Zeitraum 04/2023 bis 12/2023 mit dem von Ihnen bezahlten Beträgen enthalten sind, können wir keinen formalen Fehler innerhalb der EDIFACT-Dokumente erkennen.
Selbstverständlich teilen wir die Ansicht, dass es in jedem Falle erklärungsbedürftig erscheint, dass acht Monate nach Ende der LF-Zuordnung vergangen sind bis zur Schlußrechnung - hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Formatfrage.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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