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Anlagedatum 09.02.2024
Ticketnummer 2024-02095
Kurzfrage Dürfen Abschlagsrechnungen nach Ende der Lieferantenzordnung erhoben werden ?
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eine Abschlagsrechnung für den Zeitraum 22.11.2023 bis 17.01.2024 erhalten. Etwa zwei Wochen danach haben wir für die selbe MaLo eine Schlussrechnung (ABR) erhalten. Der Abrechnungszeitraum ist hier vom 01.12.2023 bis 28.12.2023. In der Schlussrechnung wird die von uns gezahlte Abschlagsrechnung berücksichtigt.

Bei der Prüfung auf geleistete Abschlagsrechnungen nehmen wir den Zeitraum der Turnus- oder Schlussrechnung um nach zugehörigen Abschlagsrechnungen zu suchen. In dem vorgenannten Fall bekommen wir allerdings ein Problem, da die Abschlagsrechnung bis 17.01.2024 also über das Enddatum der Schlussrechnung hinausgeht.

Müssen wir unsere Prüfungen anpassen und diesen zeitlichen Überhang akzeptieren oder müsste der Netzbetreiber die Abschlagsrechnung erst stornieren und danach die Schlussrechnung erstellen?

Vielen Dank und viele Grüße
J. Kattner
Dateien
Kurzantwort Aus Formatsicht gibt es hierzu keine Einschränkung.
Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

für den Fall, dass:

- eine Abschlagsrechnung gestellt wurde, als noch kein Versorgungsende feststand

- die Kündigung erst danach erfolgte

- der übrig gebliebene Abrechnungszeitraum vor dem Ende des Abschlagszeitraums lag

erscheint es nachvollziehbar, dass hier unterschiedliche Zeiträume in Abschlags- und Schlußrechnung auftauchen. Da die Abschlagsrechnung aufgrund der erfolgten Zahlung bereits positiv geprüft wurde, erscheint uns eine ebenfalls positive Prüfung der Schlußrechnung naheliegend.

Anders formuliert mit näherem Bezug zu den INVOIC-Formatinhalten:

Wir gehen davon aus, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Abschlagsrechnung das Ende der LF-Zuordnung zum 28.12.2023 dem NB noch nicht bekannt war. In der INVOIC von Typ ABR sind alle in dieser berücksichtigten Abschlagsrechnungsnummern anzugeben, um genau die von Ihnen erwähnten Zeitraumangabenprobleme zwischen ABR und ABS zu beseitigen. Wenn somit – so wie wir Sie verstehen, die Rechnungsnummer des Abschlags über den Zeitraum 22.11.203 bis 17.01.2024 mit dem von Ihnen bezahlten Betrag enthalten ist, können wir keinen Grund erkennen, weshalb die INVOIC des Typs ABR nicht bezahlt werden sollte.

Freundliche Grüße,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

Datei Antwort

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