Sehr geehrter Fragestellern,
Wir gehen davon aus, dass die Poolinganlage eine Marktlokation ist und die von dieser Marktlokation verbrauchten Gasmengen mit Hilfe mehrere Messlokationen (Gaslieferstellen) ermittelt werden. Wird der Messstellenbetrieb durch den NB erbracht, sind das Bestandteile des Netzentgelts. Somit sind alle Messkosten für diese Marktlokation zusammen mit den weiteren Netznutzungsbestandteilen in einer Rechnung anzugeben.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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