Sehr geehrter Fragesteller,
Bei einem Zertifikatswechsel mit Wechsel des Kommunikationsendpunktes müssen für den Überlappungszeitraum an beiden in den Zertifikaten definierten Endpunkten der Nachrichtenempfang gewährleistet sein.
Die Auswahl des genutzten Zertifikatstripel mit dem darin enthaltenem Kommunikationsendpunkt obliegt dem Sender der Nachricht.
Die Kommunikation mit dem richtigen Backendsystem obliegt dem Betreiber der Kommunikationsendpunkte.
Mit freundlichen Grüßen
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