Sehr geehrter Fragesteller,
der jeweils aktuell gültigen „Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID“ (zur Zeit: Version 5.5) können über die Kennzeichnung mit dem Inhalt „SOR“ in der Spalte „INVOIC / Codeverwendung“ die für die Verwendung in der SOR-Rechnung zulässigen Artikel-IDs entnommen werden, mit denen Leistungen in Rechnung gestellt werden können. Darüber hinaus dürfen die Artikel-ID, nur die fachlich zu einer derartigen in der SOR vorhandenen Artikel-ID fachlich korrespondieren enthalten sein, die die entsprechende Menge aus der referenzierten Rechnung zurücknehmen (sie stellen die sog. Rücknameposition dar).
Für die von Ihnen beispielhaft genannte Gruppenartikel-ID „1-01-5“ (= Mittelspannung) bzw. die entsprechend dazugehörigen Artikel-ID gibt es keine fachlich korrespondierende Artikel-ID mit dieser Kennzeichnung, daher dürfen diese in der Folge in einer „SOR-Rechnung“ nicht verwendet werden.
Wir erlauben uns an dieser Stelle den Hinweis, dass eine Gruppenartikel-ID niemals Bestandteil einer SOR-Rechnung (wie auch keines anderen Rechnungstyps) sein kann. Ein Beispiel für eine in einer SOR-Rechnung zulässige Artikel-ID wäre die Artikel-ID „1-08-6-001“ (= Für Marktlokationen deren (Teil-)Menge von der Konzessionsabgabe befreit ist), die die vorgenannte Kennzeichnung „SOR“ explizit aufweist.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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