Sehr geehrter Herr Bluhm,
Sie haben Recht. Hier besteht ein Unterschied im Vergleich zur Regelung für Strom. Diese für Gas abweichende Vorgabe ist schon seit dem 9. Juni 2017 bzw. 1.10.2017 im produktiven Einsatz und die von Ihnen genannte Notwendigkeit zur Unterscheidung zwischen Energiemenge und Korrekturenergiemenge anhand der OBIS-Kennzahl besteht nicht, denn:
- Eine Korrekturmenge ist ausschließlich auf Ebene der Messlokation anzugeben und somit sind in der MSCONS die ZP-Bezeichnung und die OBIS-Kennzahl anzugeben.
- Die Gesamtenergiemenge ist ausschließlich auf Ebene der Marktlokation anzugeben und somit sind in der MSCONS die MaLo-ID und die OBIS-Kennzahl anzugeben.
Außerdem bedeutet b, dass die dort getroffenen Aussage irrelevant ist. Irrelevant bedeutet, dass die Zahl, die an der Stelle steht keine Information überträgt, d. h. die Zahl, die in der Kanalnummer steht in allen Prozessen zu ignorieren ist. Somit könnte diese Unterscheidung nur beim Absender der MSCONS hausintern, d. h. vor dem Versenden der MSCONS genutzt werden. Vorgaben zu treffen, wie Informationen in den Unternehmen abgelegt werden, ist nicht Aufgabe von EDI@Energy.
Somit sind wir nach erneuter, eingehender Diskussion zu dem Ergebnis gekommen, dass die bisherige Vorgabe für die OBIS-Kennzahl der Energiemenge (kWh) "7-0:33.86.0" nicht angepasst wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BDEW Forum Datenformate
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