Antwort
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Sehr geehrte Fragestellerin,
bei einem, z.B. durch Dienstleisterwechsel ausgelöstem, Wechsel des Kommunkitionsendpunktes muss dieser über ein neues Zertifikat im Markt bekannt gemacht werden. Für diesen Zertifikatswechsel müssen die in den Regelungen genannten Fristen eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
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