Sehr geehrte Frau Deitmer,
selbstverständlich sind wir von dem Vorgehen des Marktpartners ebenso überrascht wie Sie. Üblicherweise wird mit einem neuen Preisblatt nicht der Preisschlüsselstamm eines Artikels, sondern eher der Preis ebendiesen Artikels angepasst.
Sollte sich ein Artikel wirklich vom Umfang der Leistung ändern, ist natürlich zur sauberen Abgrenzung auch die Anpassung des Preisschlüsselstamms zu empfehlen.
Sofern jedoch ein Preisschlüsselstamm aus einer alten Version in einer neueren Version nicht mehr aufgeführt ist, kann dieser (da er ja ungültig ist) nicht mehr in entsprechenden Folgeprozessen (QUOTES) genutzt werden. D.h., alle bis zum Änderungszeitpunkt bestehenden Übernahmen durch den Lieferant zu dem alten Preisschlüsselstamm enden zu diesem Zeitpunkt und es muss der komplette Anfrageprozess (QOUTES/ORDERS) zu dem neuen Preisschlüsselstamm erneut durchgeführt werden.
Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate
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