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Anlagedatum 03.06.2019
Ticketnummer 2019-00280
Kurzfrage
Frage Wir rechnen bereits seit mehreren Jahren die Umlagenkorrektur gem. KWKG 2016 (Angaben über nicht selbstverbrauchte Energie) gegenüber den Stromlieferanten im INVOIC Format ab. Nun bemängelt einer dieser Lieferanten den Rechnungstyp. Der Lieferant ist der Meinung hier müsste 13R verwendet werden. Unser Softwarehersteller verwendet hier ausschließlich den Typ 13I. Auf Anfrage teilte Dieser uns mit dass eine Verwendung des Typs 13R hier nicht möglich sei. Falls der Lieferant Diesen in diesem Zusammenhang nicht verarbeiten könne, sollte man ggf. eine Abwicklung außerhalb der Datenformate im Papierformat anbieten. Gibt es eine Vorgabe welcher Rechnungstyp für die Umlagenkorrektur genutzt werden soll? Ist der Lieferant darüberhinaus auch dazu verpflichtet eine Abwicklung in Papierformat zu akzeptieren falls der von ihm präferierte Rechnungstyp softwareseitig nicht unterstützt wird?
Dateien
Kurzantwort Umlagenkorrektur bei KWK führt zu Stornierung und erneuter Abrechnung
Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

Wir gehen bei der Antwort davon aus, dass Ihnen die Informationen, die zu einer Korrektur der KWKG-Umlage führen erst vorliegen, nachdem das Kalender abgerechnet wurde. Entsprechend der Prozessbeschreibung ist die Jahresrechnung zu stornieren und eine neue Jahresrechnung mit der korrigierten KWKG-Umlage zu berechnen.

Freundliche Grüße,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

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