Antwort
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Sehr geehrter Fragesteller,
Wir gehen bei der Antwort davon aus, dass Ihnen die Informationen, die zu einer Korrektur der KWKG-Umlage führen erst vorliegen, nachdem das Kalender abgerechnet wurde. Entsprechend der Prozessbeschreibung ist die Jahresrechnung zu stornieren und eine neue Jahresrechnung mit der korrigierten KWKG-Umlage zu berechnen.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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