Antwort
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Sehr geehrter Marktpartner,
in Ihrer Frage verweisen Sie auf die hierfür relevante Passage des CONTRL/APERAK AHB:
„Damit nur berechtigte Zuordnungsfehler gemeldet werden, sind alle Marktpartner verpflichtet, eine zeitnahe Pflege (Aufbau, Aktualisierung etc.) der Objekte in ihrem IT-System durchzuführen und eingehende Geschäftsvorfälle unmittelbar so abzulegen, dass diesen die neu eintreffenden Geschäftsvorfälle zugeordnet werden können.
Zur Vermeidung von unnötigen aber berechtigten Zuordnungsfehlermeldungen wird insbesondere dem Absender von Geschäftsvorfällen, die sich auf einen anderen von ihm versandten Geschäftsvorfall beziehen, empfohlen, einen ausreichenden zeitlichen Abstand zwischen beiden Versendevorgängen einzuhalten.“
Wir wollen hier aber nicht diskutieren, wer was wann hätte tun müssen. Die APERAK dient in ihrer derzeitigen Ausprägung im deutschen Energiemarkt in erster Linie dazu, aufzuzeigen, dass ein Problem aufgetreten ist. Würden immer alle Absender alles richtigmachen, müsste nie eine APERAK versendet werden. Da das nicht der Fall ist, kann im Umkehrschluss auch nicht der Anspruch erhoben werden, dass die APERAK-Versender immer alles richtigmachen.
Somit greift auch hier die unverrückbare Regel: Derjenige, der eine APERAK bekommen hat, hat diese ernst zu nehmen. Er muss sich darum kümmern, das mittels APERAK gemeldete Problem zu lösen. Wenn er Glück hat, ist der Geschäftsvorfall, auf die sich die APERAK bezieht richtig gewesen und der APERAK-Sender muss etwas korrigieren, wenn er Pech hat, muss er selbst etwas korrigieren.
Auf ihre Frage bezogen: Diese APERAK macht deutlich, dass etwas im Umfeld der Abmeldeanfrage nicht passt. Auch zeigt sie an, dass der Zustand eingetreten ist, als wäre die Abmeldeanfrage nie beim Empfänger angekommen, d. h. als hätten Sie diese Abmeldeanfrage nie versandt. Sie müssen sich deshalb mit den LF in Verbindung setzten, denn wenn sie das nicht tun, würden sie gegen die Vorgaben der GPKE bzw. GeLi Gas verstoßen, denn sie haben eine Abmeldeanfrage an den LF zu senden. Erst wenn geklärt ist, warum die Abmeldeanfrage nicht verarbeitet werden könnte, und zwar deutlich bevor die Frist zur Antwort auf eine Abmeldeanfrage abgelaufen ist, kann die Bearbeitung des Prozesses fortgeführt werden, der dazu führte, dass sie die Abmeldeanfrage an den LF gesendet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BDEW Forum Datenformate
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