Sehr geehrter Marktpartner,
aus Ihrer Frage entnehmen wir, dass Sie sich in dem Anwendungsfall 11002 (Antwort auf Anmeldung) befinden und Sie eine Abmeldungsanfrage an einen LFA gesendet hatten, welcher Ihnen diese Abmeldungsanfrage mit einer APERAK quittiert hat. Wir haben Ihre Intension so verstanden, dass Sie in der Antwort auf die Anmeldung diese "Ablehnung" mittels APERAK dem LFN kommunizieren möchten.
Laut beschriebenem Prozess ist, bei Erhalt einer APERAK, das Problem vom Empfänger der APERAK zu analysieren. Gerade bei dem APERAK Code Z10 (ID Unbekannt) könnte der LFN nicht viel mit dieser Information anfangen, wenn er diese in der Antwort (Ablehnung) auf die Anmeldung, erhält. Er könnte daraus nur ableiten, dass der NB die Abmeldungsanfrage an einen falschen Lieferanten gesendet hatte. Da Sie als NB hier eine APERAK erhalten haben, haben Sie hier Kenntnis darüber dass der LFA diese Nachricht nicht verarbeitet hat. Dies ist gleichzusetzen, als ob Sie als NB nie eine Abmeldeanfrage versendet hätten.
Aus diesen Gründen ist im SG6 RFF+Z07 (Ablehnungsgrund des dritten Marktbeteiligten) und dort im der Bemerkung des DE1154 auch korrekt.
"Ablehnungsqualifier des LF bzw. dritten Marktbeteiligten aus der Abmeldungsanfrage Status der Antwort"
Die Probleme, bezüglich der APERAK sind in diesem Fall zwischen dem Sender der Abmeldungsanfrage und dem Sender der APERAK zu klären. Diese Probleme können nicht, durch Angabe der APERAK Codes in besagtem Segment, an den LFN ausgelagert werden. Eine Erweiterung des SG6 RFF+Z07 ist somit nicht notwendig.
Viele Grüße Ihr Forum Datenformate
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