Sehr geehrter Herr Kasdorf,
sofern die Menge in Lieferschein und Netznutzungsrechnung übereinstimmt, ist eine Ablehnung per Z10 (Netznutzungsmesswerte / -energiemengen falsch) nicht möglich. Sollte jedoch eine Abweichung zwischen den Mengen auftauchen, ist ebendieser Grund auch bei unwidersprochenem Lieferschein verwendbar.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
|