Sehr geehrter Herr von der Brüggen,
Ihre Schlußfolgerung, dass bei gerechtfertigter COMDIS-Ablehnung einer ungerechtfertigten REMADV-Ablehnung durch den Rechnungsempfänger die Originalrechnung mit ihrem ursprünglichen Zahungsziel weiterhin Bestand hat, ist zutreffend.
Es sind innerhalb der BNetzA-Vorgaben (GPKE, GeLi Gas, ...) hierzu jedoch keine über die normalen gesetzlichen Vorgaben zur Begleichung von Forderungen vorhanden, auf die wir in diesem Forum verweisen können.
Der Sachstand zum bisherigen Vorgehen hat sich nicht geändert. Wenn in der der Vergangenheit eine INVOIC unberechtigt abgelehnt wurde, hat sich sich das Fälligkeitsdatum der INVOIC auf Grund der Klärung des Vorfalls nicht geändert. Mit der COMDIS soll der Klärprozess automatisiert abgewickelt werden.
Viele Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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