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Anlagedatum 05.07.2019
Ticketnummer 2019-00313
Kurzfrage Ändert sich das Fälligkeitsdatum nach Nutzung der COMDIS?
Frage Guten Tag zusammen,
die Einführung eine strukturierten Möglichkeit zur Ablehnung von Reklamations-REMADV ist gut und wünschenswert.
Folgende Schwierigkeit stellt sich uns auf prozessualer Seite: Da die Netznutzungsrechnung durch die eingehende COMDIS ihre Gültigkeit behält, ist sie unserer Meinung nach komplett weiterhin gültig, was das Fälligkeitsdatum mit einschließt. Je nach Bearbeitungszeit der Marktpartner ist die Netznutzungsrechnung mit Eingang der COMDIS bereits überfällig.
Als Lieferant ist man hier auf die Kulanz des Rechnungsstellers angewiesen.

Gibt es hier Vorgaben dazu, ab wann das Ausbleiben von Regulierungsprozessen zu Konsequenzen führen können?

Viele Grüße

Richard von der Brüggen
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Kurzantwort gesetzliche Vorgaben für Mahnprozesse gelten unabhängig der energiewirtschaftlichen Vorgaben
Antwort

Sehr geehrter Herr von der Brüggen,

Ihre Schlußfolgerung, dass bei gerechtfertigter COMDIS-Ablehnung einer ungerechtfertigten REMADV-Ablehnung durch den Rechnungsempfänger die Originalrechnung mit ihrem ursprünglichen Zahungsziel weiterhin Bestand hat, ist zutreffend.

Es sind innerhalb der BNetzA-Vorgaben (GPKE, GeLi Gas, ...) hierzu jedoch keine über die normalen gesetzlichen Vorgaben zur Begleichung von Forderungen vorhanden, auf die wir in diesem Forum verweisen können.

Der Sachstand zum bisherigen Vorgehen hat sich nicht geändert. Wenn in der der Vergangenheit eine INVOIC unberechtigt abgelehnt wurde, hat sich sich das Fälligkeitsdatum der INVOIC auf Grund der Klärung des Vorfalls nicht geändert. Mit der COMDIS soll der Klärprozess automatisiert abgewickelt werden.

Viele Grüße,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

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