Sehr geehrter Fragesteller,
da in den zugehörigen Prozessbeschreibungen diesbezgl. keine Unterscheidung gemacht wurde, gilt die Verpflichtung zur Beantwortung von INVOIC-Nachrichten mittels REMADV unabhängig von der Höhe des Forderungsbetrages.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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