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Anlagedatum 07.08.2019
Ticketnummer 2019-00365
Kurzfrage Müssen Datumsangaben DTM+163 und DTM+164 bei Anfrage nach Stammdaten angegeben werden?
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Umsetzungsfragen zur Marktkommunikation wurde dem ÜNB das Recht eingeräumt, eine Geschäftsdatenanfrage zu Stammdaten der Marktlokation an den NB zu richten.
Die für den Bestellprozess zu verwendende ORDERS mit PID 17102 weist im Segment 29 zur „Sollablesetermin / Zeitangabe für Messwertanfrage“ die Pflicht auf, Datumsangaben für "Verarbeitung, Beginndatum/ -Zeit" (DTM+163) bzw. "Verarbeitung, Enddatum/ -zeit" (DTM+164) anzugeben. Bei Verwendung des Dokumentencode „Z14 - Stammdaten der Markt- oder Messlokation“ liegt keine valide Auswahl beim Datumsformat vor.
Es ist fraglich inwiefern eine Datumsangabe bei einer Stammdatenfrage überhaupt notwendig ist.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit besten Grüßen,
Maximilian Schulz
Dateien
Kurzantwort Datumsangaben DTM+163 und DTM+164 sind bei Anfrage nach Stammdaten nicht anzugeben
Antwort

Sehr geehrter Herr Schulz,

die SG29 ist im PID 17102 eine Pflichtangabe, wenn BGM+7 oder BGM+28 vorhanden ist. Die Anfrage nach Stammdaten erfolgt mit der Angabe BGM+Z14. Deshalb sind die Datumsangaben DTM+163 und DTM+164 unterhalb der SG29 dann nicht anzugeben.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate

 

Datei Antwort

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