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Anlagedatum 25.05.2018
Ticketnummer 2018-00040
Kurzfrage Wie ist in der Umstellungsphase auf Reverse Charge Verfahren zu verfahren, wenn ein Teil des Abrechnungszeitraums vor dem Umstellungszeitpunkt liegt?
Frage Hallo Forum,
Thema: Umstellung auf Reverse Charge Verfahren in der Sparte Strom geplant ab 01.01.2018
Wenn ich als Netzbetreiber eine MMMA für den Zeitraum 01.01.2017-31.01.2018 stelle, ist das "von"-Datum oder das "bis"-Datum die führende Größe für die Entscheidung ob Regelsteuersatz oder RCV.
(Voraussetzung: gültige Wiederverkäuferbescheinigungen und übereinstimmende Erklärung zur Umstellung ab 01.01.2018 liegen vor.)
Frdl. Grüße
Claudia März
Dateien
Kurzantwort Ende des Leistungszeitraums entscheidet über Reverse Charge Verfahren
Antwort

Hallo Frau März,

für die steuerliche Ausprägung der Rechnung ist das Ende des Leistungszeitraum entscheidend. In dem beschriebenen Fall wird die Rechnung im Reverse Charge Verfahren abgerechnet.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate

Datei Antwort

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