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Anlagedatum 29.05.2018
Ticketnummer 2018-00042
Kurzfrage Kann in diesem Fall die Kanalnummer mit der Variable "b" angegeben werden oder muss ein Zahlenwert erfolgen?
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,
von einem Marktpartner erhielten wir eine marktlokationsscharfe Allokationsliste (Prüfidentifikator 13013), in welcher dieser die OBIS-ähnliche Kennzahl mit 7-b:9.98.0 aufführt. Unserer Ansicht nach sollte die Kanalnummer mit einem Wert von 0 bis 64 angegeben werden.
Bei genauerer Prüfung der Codeliste OBIS-Kennzahlen 2.2f Seite 16 viel auf, dass entgegen der anderen Tabellen unter der Tabelle zu 4.2 "Weitere definierte OBIS-Kennzahlen zur Übertragung von Informationen zusätzlich zu Kapitel 4.1" nicht weiter auf die Kanalnummer eingegangen wird. Da der Punkt 4.2 laut Titel "zusätzlich zu Kapitel 4.1" erfolgt, müsste doch für diesen doch auch gelten "Kanal (irrelevant): b = 0 .. 64 ".

Kann in diesem Fall die Kanalnummer mit der Variable "b" angegeben werden oder muss ein Zahlenwert erfolgen?

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Böhme
Dateien
Kurzantwort Kanalnummer "b" ist nicht erlaubt
Antwort

Sehr geehrter Herr Böhme,

für die marktlokationsscharfe Allokationsliste gilt ebenfalls die Vorgabe bzgl. der Kanalnummer (0 bis 64).

Auch hier gilt Kapitel 2.3

Die Angabe eines Kanals ist für die Identifikation über die OBIS-KZ irrelevant (Wertebereich 0 bis 64) und basiert auf gerätetechnischen Vorgaben.

Mit freundlichen Grüßen

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