Sehr geehrter Herr Böhme,
für die marktlokationsscharfe Allokationsliste gilt ebenfalls die Vorgabe bzgl. der Kanalnummer (0 bis 64).
Auch hier gilt Kapitel 2.3
Die Angabe eines Kanals ist für die Identifikation über die OBIS-KZ irrelevant (Wertebereich 0 bis 64) und basiert auf gerätetechnischen Vorgaben.
Mit freundlichen Grüßen
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