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Anlagedatum 06.09.2019
Ticketnummer 2019-00433
Kurzfrage Welche "Bestandsteile" muss eine INVOIC enthalten?
Frage Hallo,
ich erhalte von einem Netzbetreiber eine Turnusrechnung für die Sparte Strom, in der nicht alle von mir erwarteten Bestandteile enthalten sind. Enthalten sind lediglich der Arbeits-/Grundpreis, Konzessionsabgabe und der Messstellenbetrieb.
Da ich so nicht beurteilen kann, ob die Rechnung korrekt bzw. vollständig ist (die Bestandsteile wie z.B. KWKG könnten ja auch aufgrund eines Software-Fehlers beim Netzbetreiber fehlen), habe ich die INVOIC reklamiert.
Der Netzbetreiber hat mir nun geantwortet, dass die Umlagen deshalb nicht enthalten sind, da der Verbrauch bei 0 kWh liegt.
Ist das Vorgehen des Netzbetreibers konform zu den Vorgaben?
Viele Grüße
Michael Fuhrer
Dateien
Kurzantwort keine Pflicht zur Angabe von Rechnungspositionen mit Wert 0 im QTY-Segment „energetische Mengenangaben“
Antwort

Hallo Herr Fuhrer,

es gibt diesbezgl. keine Pflicht, Rechnungspositionen mit einer energetischen Menge "0" und dem daraus resultierenden Betrag "0" anzugeben. Somit dürfen Sie, wenn entsprechender Positionen in einer Rechnung nicht genannt sind, davon ausgehen, dass keine entsprechende Leistung im Abrechnungszeitraum angefallen ist.

Freundliche Grüße,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

Datei Antwort

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