Antwort
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Sehr geehrter Herr Gottwald,
über die Bestellung zur Änderung der Gerätekonfiguration kann durch die Angabe ZA9 (Energie in Schwachlastzeiten separat erfassen) die Gerätekonfiguration so vorgenommen werden, dass die Energie in den Schwachlastzeiten separat erfasst wird, um die niedrige Konzessionsabgabe für diese Menge abrechnen zu können. Über die Angabe ZB0 (Energie in Schwachlastzeiten nicht separat erfassen) kann die Änderung der Gerätekonfiguration so bestellt werden, dass die Energie in den Schwachlastzeiten nicht mehr separat erfasst wird, da die vertraglichen Voraussetzungen für die niedrige Konzessionsabgabe entfallen. In der UTILMD finden sich die Informationen zur Konzessionsabgabe.
Freundliche Grüße,
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