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Anlagedatum 10.09.2019
Ticketnummer 2019-00439
Kurzfrage Ist eine Ablehnung einer Netznutzungsabrechnung wegen Rundungsdifferenz zulässig?
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eine Frage bezüglich der Ablehnung einer INVOIC aufgrund Rundungsdifferenzen von 1 kWh.
Ist eine Ablehnung einer Netznutzungsabrechnung wegen 1 kWh Rundungsdifferenz zulässig?

Mit MaKo2020 erhält der Lieferant die Energiemengen vom Messstellenbetreiber und vom Netzbetreiber (Prüf ID 13019). Ist eine Ablehnung der Netznutzungsabrechnung mit Z10 „Netznutzungmesswerte-energiemenge falsch“ aufgrund einer Abweichung zwischen der angegebenen Menge der INVOIC bzw. der Energiemenge des Lieferscheins und Energiemenge des Messstellenbetreibers (Prüf-ID 13019) um 1 kWh zulässig?

Eine Abweichung von 1 kWh kann aufgrund von Rundungsdifferenzen in der Messwerterfassung und der Abrechnungslogik des Netzbetreibers zu der kommunizierten Energiemenge des Messstellenbetreibers entstehen.
Wir hätten an dieser Stelle gerne eine Aussage des bdew ob eine Reklamation auch wegen der geringfügigen Mengen von 1kWh zulässig ist? Oder ob im Sinne eines reibungslosen Prozessablaufs auf Reklamationen aufgrund dieser Rundungsdifferenz zu verzichten ist.

Herzlichen Dank und viele Grüße
Susanne Faber
Dateien
Kurzantwort Energiemenge des MSB muss abrechneter Menge des NB entsprechen
Antwort

Sehr geehrte Frau Faber,

abweichende Mengen sind durch automatisierte Prüfung per REMADV ablehnbar.

Viele Grüße,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

Datei Antwort

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