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Anlagedatum 04.06.2018
Ticketnummer 2018-00044
Kurzfrage Führen zu viele Segmentwiederholungen, welche durch eine Bedingung eingeschränkt sind, zu einer APERAK Z29?
Frage Sehr geschätztes Forum-Team.
Einer unserer Marktpartner sendet uns Ablehnungen auf EoG-Anmeldungen (Prüfi 11015) mit insgesamt zwei LOC+172-Segmenten im Vorgang.
Gemäß UTILMD-AHB GPKE/GeLiGas (konsolidierte Lesefassung vom 26.03.2018) gilt für die durch das Segment LOC+172 zu eröffnende SG5 "Meldepunkt" für diesen Anwendungsfall die Bedingung [61] "Segmentgruppe ist genau einmal je SG4 IDE anzugeben". Unsere AHB-Prüfung setzt auf dieser Bedingung auf und lehnt deshalb beim Prüfi 11015 einen Geschäftsvorfall mit zwei LOC+172-Segmenten innerhalb der SG4 (entspricht mehr als einer SG5 innerhalb der SG4) mit Fehlercode Z29 ab.
Der Marktpartner reklamiert unsere AHB-Fehlermeldung unter Verweis auf die Regelung, daß eine zuviel gesendete Information (in diesem Fall die Angabe eines zweiten Meldepunktes) vom Empfänger zu ignorieren ist (EDI@Energy CONTRL (Syntax Version 3) / APERAK Anwendungshandbuch vom 01.04.2017, Kap. 3.1.2, S. 17, Absatz 2, Satz 2).
Wir hingegen sind der Auffassung, daß in diesem speziellen Anwendungsfall (Prüfi 11015) unter Berücksichtigung der gegebenen AHB-Bedingung [61] die zuviel gesendete Information die durch den Prüfi vorgegebene AHB-Prüfschablone verletzt und somit zum AHB-Fehler Z29 führt.
Eine Klarstellung von Ihrer Seite, welches Vorgehen hier tatsächlich angewendet werden soll (AHB-APERAK oder zweites LOC+172-Segment ignorieren) würde uns entschieden weiterbringen.
Vielen Dank im voraus und Beste Grüße
Andreas Brardt
Dateien
Kurzantwort Zu viel gesendete Informationen sind zu ignorieren
Antwort

Sehr geehrter Marktpartner,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Wie eine Verarbeitbarkeitsfehlermedlung durchzuführen ist, ist im CONTRL / APERAK AHB beschrieben. (Hier Version 2.3d)

Im Kapitel 3.1.2 "AHB-Prüfung" ist beschrieben wie diese anzuwenden ist. Hier findet sich folgender Abschnitt.

(Auszug)

Enthält ein Geschäftsvorfall weniger Informationen, als er gemäß der AHB-Vorgabe enthalten muss, so
ist er abzulehnen. Hier ist zu beachten, dass Informationen, die gemäß des Prüfidentifikators nicht
enthalten sein sollten vom Empfänger des Geschäftsvorfalls zu ignorieren sind. Ist aufgrund des
Prüfidentifikators die für den Anwendungsfall beschriebene Ausgestaltung der Prüfschablone aufgrund
der im Geschäftsvorfall enthaltenen Informationen und der Abhängigkeiten nicht eindeutig, so
entscheidet der Empfänger des Geschäftsvorfalls welche Informationen des Geschäftsvorfalls er
ignoriert und welche er zur Ausgestaltung der Prüfschablone und somit zur AHB-Prüfung verwendet.
Sollte sich aus den im Geschäftsvorfall enthaltenen Informationen, die den Umfang für den
Anwendungsfall überschreiten und dem Ignorieren der zu viel übertragenen Informationen, eine vom
Absender des Geschäftsvorfalls ungewünschtes Verhalten des Empfängers ergeben, so hat der
Absender des Geschäftsvorfalls die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu tragen.

In der Beschreibung und der Erläuterung des Code Z29 findet sich auch der Hinweis, dass dieser nicht für Ihren Fall geeignet ist.

Z29 "Erforderliche Angabe für diesenAnwendungsfall fehlt"

In dem Anwendungsfall, der sich aus dem im Geschäftsvorfall angegebenen Prüfidentifikator ergibt, fehlt an der angegebenen Stelle die Segmentgruppe oder das Segment oder die Datenelementgruppe oder das Datenelement laut zugehöriger Spalte (inklusive MussBedingung) aus dem AHB.

Wie der Beschreibung / Erläuterung zu entnehmen ist, ist dieser nur bei fehlen einer Information anzuwenden. Für Ihren Fall gibt es, aufgrund der oben genannter Definition des AHB Fehlers, keinen Code. 

Wie in Kapitel 3 "Einsatz der APERAK Nachricht" auch beschrieben ist, werden anderweitige Fehler auf anderem Weg übermittelt. Dies ist durchaus sinnvoll, da auch dem Sender an einer korrekten Nachricht gelegen sein sollte.

Im beschriebenen Fall, und den uns zur Verfügung stehenden Informationen, ist der Einsatz einer APERAK nicht gerechtfertigt. Da die AHB Prüfung lediglich den Mindestumfang prüft, sehen wir dies jedoch nicht als Rechtfertigung an, den Umfang nicht auf das erforderliche Maß einzuschränken. Hier sehen wir, für zukünftige Nachrichten auch eine Korrektur beim Sender der Nachrichten.

Viele Grüße 

Ihr Forum Datenformate

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