Sehr geehrter Fragesteller,
wie Sie richtig beschrieben haben, findet sich der COMDIS die Referenz auf die ursprüngliche Nachricht, d.h. es wird die Gültigkeit der INVOIC oder MSCONS erneut bestätigt. Die Referenz aufgrund des aus Sicht des COMDIS-Absenders weiterhin gültigen Dokumentes bewerten wir als wichtiger als die ungültige Ablehnungsnachricht.
Eben dies war der Grund für dafür, keine zusätzliche Referenz auf die REMADV oder IFTSTA anzugeben.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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