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Anlagedatum 11.06.2018
Ticketnummer 2018-00048
Kurzfrage Wie wird die Großkundenpostleitzahl in den NAD-Segmenten der INVOIC geprüft?
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,
ein NB sendete uns eine INVOICE mit Prüfidentifikator 31004 (Stornorechnung) zu, welche im NAD+MS nur PLZ und Ort enthielt. Die Straßebezeichnung und Hausnummer fehlten gänzlich. Entsprechend dem INVOIC AHB 2.3c müssen diese beiden Daten erfolgen "sofern keine Großkundenpostleitzahl verwendet wird". Da die Adresse bei Rechnungen ein wichtiger Faktor ist, stellt sich uns die Frage wie die Großkundenpostleitzahl geprüft wird.

Müssen wir als Empfänger prinzipiell davon ausgehen, dass es sich um eine Großkundenpostleitzahl handelt, wenn der Versender keine Straßenbezeichnung und Hausnummer angibt?
Dateien
Kurzantwort Steuerliche Vorgaben zur Adressangabe bei Rechnungen
Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

die steuerlichen Vorgaben an eine Rechnungen fordern sowohl für den Leistenden als auch den Leistungsempfänger die Angabe von Bezeichnungen, anhand derer sich Name und Anschrift eindeutig feststellen lassen.

Insoweit ist es ausreichend, wenn statt der Anschrift ein Postfach oder eine Großkundenadresse angegeben wird.

Selbstverständlich empfiehlt sich zur Vermeidung von Zuordnungsproblemen hier eine einheitliche Vorgehensweise für alle Rechnungsdokumente.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate

Datei Antwort

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