Laut Beschluss der BNetzA BK6-18-032 Punkt 2 tritt die Verpflichtung der NBs, die Berechnungsformel auch den LF zu übermitteln, erst zum 01.10.2020 in Kraft. Infolgedessen enthält die Version 1.0 des UTILTS AHB diese Ausprägung noch nicht.
Es wird rechtzeitig eine neue Version des UTILTS AHB in Kraft treten.
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