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Anlagedatum 29.10.2019
Ticketnummer 2019-00522
Kurzfrage Wie ist mit der MeLo bei Pauschalanlagen umzugehen? Muss eine Messlokations-ID angegeben werden?
Frage EOG (Prüfi 11013) und Bestätigung Lieferbeginn (11002)
Bei LOC+172 sowie Folgesegmente rund um die Messlokation sowie um die Zähleinrichtungsdaten fehlt unseres Erachtens eine Bedingung, dass diese Angaben nicht erforderlich sind, sofern es sich um Pauschanlagen handelt (Muss, wenn SG10 7111 CAV+Z68 keine Messung nicht vorhanden).

Durch die aktuell nicht vorhandene Bedingung müsste auch im Falle einer Pauschalanlage eine MeLo mit all ihren Angaben aufgeführt werden.
Dateien
Kurzantwort Bei der "Pauschalanlage" - Marktlokation ohne Messeinrichtung gibt es keine Messlokaitions-ID
Antwort

Sehr geehrter Marktpartner,

Bei den Anwendungsfällen

  • 11002 Bestätigung Anmeldung 
  • 11013 Bestätigung EOG Anmeldung

ist die der Hinweis

[527] Hinweis: Es ist die ID der Marktlokation und alle Identifikatoren der Messlokationen anzugeben

am SG5 LOC+172 vorhanden.

Aus diesem leitet sich ab, dass der komplette Umfang an Markt- und Messlokationen anzugeben ist. 
Dies ist auch lediglich ein Hinweis und keine Bedingung. 

Da bei "Pauschalanlagen" keine Messlokation vohanden ist, ist somit auch keine Messlokation anzugeben. In diesem Fall findet sich im Anwendungsfall lediglich ein LOC+172 mit der Marktlokations-ID. 

Eine zusätzlicher Hinweis, dass bei Pauschalanlagen keine Messlokation anzugeben ist, ist aus unserer Sicht in dem Hinweis [527] enthalten. 

Viele Grüße

Ihre EDI@Energy

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