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Anlagedatum | 22.12.2019 |
Ticketnummer | 2019-00613 |
Kurzfrage | Wird bei einer Kündigung, mit der Identifikationslogik "Z12 Marktlokations-ID" ein Namen angegeben? |
Frage |
Kündigung zwischen Lieferanten Wenn ein Lieferant den Vertrag bei dem alten Lieferanten kündigt und ausschließlich die Identifikationslogik mit der Marktlokation verwendet und keine Namens- oder Addressbestandteile mitteilt ist diese Kündigung wirksam? UTILMD wäre u.a. so aufgebaut : SG4 IMD 7081 Z36 Identifikationslogik --> Z12 (Marktlokations-ID) Ist es zulässig nur mit der Identifikationslogik zu kündigen ohne Name oder Addressbestandteile mitzuteilen. Wenn dem so ist dann wäre der Vertragspartner gemäß BGB doch nicht eindeutig zuzuordnen. Viele Grüße, .... |
Dateien | |
Kurzantwort | Bei der Identifikationslogik "Marktlokations-ID" wird in den Initialprozessen kein Name / Adresse angegeben |
Antwort |
Sehr geehrter Marktteilnehmer, gem. der Festlegung kann der Sender die Marklokations-ID angeben und die Aussage dazu treffen dass nur anhand dieser eine Identifikation durchzuführen ist. Dieser Anforderung folgt das Anwendungshanbuch der EDI@Energy. So ist bei Initialprozessen, wenn die Identifikationslogigk "Marktlokations-ID" ausgewählt ist, kein Namen / Lieferadresse in Anwendungsfall enthalten. Viele Grüße Ihre EDI@Energy |
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