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Anlagedatum 16.01.2020
Ticketnummer 2020-00629
Kurzfrage Nutzung der ORDERS PID17004
Frage Hallo edi@energy-Team,
ich habe eine Frage zur Nutzung der ORDERS 17004. In einer älteren Version des AHBs zur ORDERS war recht klar ersichtlich, dass die ORDERS 17004 für zukünftige Ablesungen zu verwenden ist. Also die Beauftragung zur Wertermittlung darstellt. Diese konnte nur abgelehnt werden, wenn der Sollablesezeitpunkt unzulässig ist. Leider war hier nicht richtig definiert wann genau dieser Sollablesezeitpunkt unzulässig sei.
Durch die Aufnahme und Änderung der Ablesegründe im ACH Segement wurde nun auch der Qualifier Z13 im IMD Segment umbenannt und heißt fortan nur noch "Werteermittlung".
Können Sie bitte klarstellen ob diese Anfrage nur für zukünftige Ablesungen, also mit Ablesetermin > Anfragezeitpunkt genutzt werden kann oder ob der MSB auch mit der Erhebung von historischen Daten bzw. Schätzungen in die Vergangenheit beauftragt werden kann? Soll ggf. mit der Änderung der Bezeichnung des Qualifiers erreicht werden, dass ein MSB für Anfragen in die Vergangenheit geschätzte Werte liefern muss? Können Sie bitte auch den Ablehnungsrund Z19 der ORDRSP 19007 klarer beschreiben. Wann genau ist der Sollablesezeitpunkt unzulässig?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Christoph Grübsch
Dateien
Kurzantwort ORDERS PID17004 für WiM Anforderung von Zwischenablesungswerten
Antwort

Sehr geehrter Herr Grübsch,

der PID 17004 dient zur Anforderung von Zwischenablesungswerten gemäß WiM (siehe Kapitel III 2.7.1 und 2.6.9). Der Code Z13 im IMD-Segment wurde von "Zukünftige Zählerstandsermittlung" in "Werteermittlung" umbenannt, da mit Einführung der Mako 2020 neben Zählerständen auch Energiemengen angefordert werden können und die Werte auch in die Vergangenheit angefordert werden können. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Umsetzungsfragenkatalog zur Marktkommunikation in den Umsetzungsfragen WiM_024 und WiM_027 sowie in der BNetzA-Mittteilung Nr. 5 zur Mako 2020. Dadurch ergeben sich auch die neuen Ablesegründe ABM und ABZ.

Der Ablehnungsgrund in der ORDRSP wird erst klarer definiert sein, wenn ein Entscheidungsbaumdiagramm (EBD) dazu veröffentlicht worden ist.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate

 

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