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Anlagedatum 30.01.2020
Ticketnummer 2020-00643
Kurzfrage Setzt der ORDERS-Anwendungsfall, dem der PID 17111 zugeordnet ist, den ORDERS-Anwendungsfall, dem der PID 17003 zugeordnet ist, voraus?
Frage Sehr geehrtes Forum,

setzt der Prozess „Bestellung Änderung Bilanzierungsverfahren oder Gerätekonfiguration von LF an NB“ (ORDERS 17111) eine „Messlokationsänderung“ LF an MSB (ORDERS 17003) voraus?

In der „Ablehnung der Gerätekonfiguration MSB an NB“ (ORDRSP 19113) gibt es zudem den Ablehnungsgrund „Z48“ (Ablehnung Es liegen nicht alle oder falsche Parameter für die TAF-Konfiguration vor).
Ist dieser Ablehnungsgrund auf die fehlenden Angaben aus der o. g. Messlokationsänderung oder aber auf die fehlerhaften OBIS Angaben aus der „Bestellanforderung Änderung Gerätekonfiguration NB an MSB“ (ORDERS 17112) zu erwarten.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Freundliche Grüße
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Kurzantwort ORDERS-Anwendungsfall, dem der PID 17111 zugeordnet ist, setzt den ORDERS-Anwendungsfall, dem der PID 17003 zugeordnet ist, nicht voraus
Antwort

Sehr geehrter Forumsteilnehmer,

die Anwendung des ORDERS-Anwendungsfalls „Bestellanforderung Änderung Prognosegrundlage/ Gerätekonfiguration“, dem der PID 17111 zugeordnet ist, setzt nicht die Anwendung des ORDERS-Anwendungsfalls „Beauftragung der Änderung“, dem der PID 17003 zugeordnet ist, voraus.  Der Ablehnungsgrund Z48 in der ORDRSP findet keine Anwendung mehr und wird bei nächster Gelegenheit (Formatwechsel 01.10.2020) entfernt.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate

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